TOMRAs Engagement für Menschenrechte

TOMRA hat im Jahr 2020 seine Nachhaltigkeitsstrategie aktualisiert, um sein Engagement für das Management von sozialen und ökologischen Risiken und Möglichkeiten in seinen Aktivitäten und entlang der Wertschöpfungskette des Unternehmens zu stärken. Die Achtung der Menschenrechte ist für TOMRA eine unternehmerische Notwendigkeit.

Als Mitglied des United Nations Global Compact (UNGC) hat sich TOMRA verpflichtet, die Prinzipien des UNGC durch verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln umzusetzen. TOMRA setzt sich zudem für die Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele ein. Neben der Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen, die sich positiv auf die Umwelt auswirken, unterstützt und fördert TOMRA aktiv menschenwürdige Arbeit in seinen Aktivitäten und Lieferketten.

TOMRA respektiert die international anerkannten Grundsätze der Menschenrechte, einschließlich der Internationalen Menschenrechtscharta und der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) festgelegten Arbeitsstandards. Zudem hält TOMRA in seiner Geschäftstätigkeit die geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Menschenrechte ein. Gemäß dem norwegischen Transparenzgesetz hat sich TOMRA verpflichtet, gemeinsam mit seinen Lieferanten, Auftragnehmern und Geschäftspartnern, Menschenrechte und positive soziale Auswirkungen zu fördern, indem es in den Ausschüssen, in denen es tätig ist, zum Wohlbefinden beiträgt.

Um sicherzustellen, dass TOMRA sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig macht, stützt sich TOMRA bei seinen Due-Diligence-Prozessen für Menschenrechte auf die Leitlinien für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Relevante Themen

TOMRA hat die folgenden potenziellen Menschenrechtsrisiken als relevant für seine Geschäftstätigkeit, Lieferketten und Geschäftspartner identifiziert:

  • Kinderarbeit
  • Beschäftigungsbedingungen, einschließlich Arbeitszeit, Löhne und Leistungen und Vereinigungsfreiheit
  • Diversität und Inklusion
  • Zwangsarbeit
  • Belästigung und Diskriminierung
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Menschenhandel

TOMRA arbeitet derzeit daran, die Menschenrechtsrisiken in den Ländern seiner direkten Geschäftstätigkeit sowie seiner Lieferkette zu erfassen. TOMRA ist dabei, diese Risiken eingehend zu analysieren, und ist sich bewusst, dass sie je nach Branche und Standort unterschiedlich sein können.

Menschenrechts-Due Diligence

TOMRA erkennt an, dass die Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte ein kontinuierlicher Prozess ist. Das Unternehmen arbeitet ständig daran, seine Risiken besser zu verstehen und zu analysieren, um die erforderlichen Verbesserungen vollständig zu integrieren und umzusetzen.

Das Menschenrechtsmanagement von TOMRA basiert auf den OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, die in der nachstehenden Abbildung dargestellt sind.

Due-Diligence-Prozess

Schritt 1: Verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln integrieren

Umgang mit Menschenrechten

Näheres zu der Verantwortung und dem Ansatz von TOMRA zu den Menschenrechten finden Sie im Verhaltenskodex, den Geschäftsgrundsätzen für Lieferanten und Partner sowie im Jahresbericht. Zusätzlich zu diesen Verfahren erfasst und verwaltet TOMRA kontinuierlich seine menschenrechtlichen Auswirkungen und erkennt an, dass dies ein fortlaufender und iterativer Prozess ist.

TOMRA besteht aus verschiedenen Geschäftsbereichen mit unterschiedlichen operativen Kontexten und Lieferketten. Die einzelnen Bereiche verfügen daher über ihre eigenen Ansätze für die Menschenrechts-Due Diligence, damit sie ihren spezifischen Anforderungen gerecht werden können. Alle Geschäftsbereiche halten jedoch ein Mindestmaß an Verpflichtungen ein, die sich die TOMRA-Gruppe mit dem Verhaltenskodex auferlegt hat.

Grundsatzerklärung und Governance

Als internationales Unternehmen mit direkten Geschäftstätigkeiten in mehr als vierzig Ländern erkennt TOMRA an, dass es auf eine Vielzahl von Stakeholdern Auswirkungen haben kann, darunter Aktionäre, Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden und die Gesellschaft im Allgemeinen. Um negative menschenrechtliche Auswirkungen zu vermeiden, hat TOMRA in seiner Erklärung zur Unternehmensverantwortung deutlich gemacht, dass es die international anerkannten Grundsätze der Menschenrechte respektiert, einschließlich der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) festgelegten Arbeitsstandards, und sich bemüht, sicherzustellen, dass es sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig macht.

Um im Einklang mit den international anerkannten Grundsätzen der Menschenrechte zu handeln, sind die Menschenrechte Teil des Verhaltenskodex von TOMRA. Es wird erwartet, dass alle Mitarbeiter, Auftragnehmer und externen Partner den Kodex verstehen und einhalten.

TOMRA hat für seine Arbeit im Bereich Nachhaltigkeit fünf strategische Säulen festgelegt, darunter die Nachhaltigkeit der Lieferkette. Das für diese strategische Säule festgelegte Ziel ist es, dass TOMRA nur mit Lieferanten zusammenarbeitet, die nachweisen können, dass sie sich um die Sicherung von fairen und sicheren Arbeitsbedingungen, der Menschenrechte und den Umweltschutz bemühen.

Der Menschenrechtsansatz und die Key Performance Indikatoren (KPIs) von TOMRA werden im Jahresbericht kommuniziert. TOMRA arbeitet derzeit daran, sein Managementsystem für Menschenrechte auf Grundlage der OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln weiterzuentwickeln. TOMRA hat für diese Aufgabe ein spezielles Team eingerichtet, das sich mit der Beurteilung der Menschenrechtsrisiken seines Geschäfts sowie der Entwicklung der erforderlichen Managementdokumente beschäftigt.

Schritt 2: Ermittlung und Bewertung von menschenrechtlichen Auswirkungen

TOMRA stellt an seine Lieferanten klare Erwartungen in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Gewährleistung fairer und sicherer Arbeitsbedingungen. Das Unternehmen berücksichtigt bei der Bewertung und Qualifizierung von Lieferanten sowie bei der laufenden Beauftragung von Lieferanten ein bestimmtes Maß an Nachhaltigkeit. Derzeit konzentriert sich TOMRA auf die Harmonisierung der Arbeit, die zum Thema Menschenrechte in den verschiedenen Geschäftsbereichen unternommen wurde, und ist dabei, klare Ziele für die Lieferantenvorauswahl und die Beauftragung festzulegen.

Um wichtige menschenrechtliche Erwägungen zu erfassen und mit Lieferanten zu diesem Thema in Kontakt zu treten, füllen die Lieferanten von TOMRA Selbstbewertungsfragebögen aus. Darüber hinaus unterzieht TOMRA Lieferanten einer Due Diligence-Prüfung, führt jährlich Lieferantenaudits durch und bewertet Lieferanten, ehe Lieferantenverträge abgeschlossen werden.

Schritt 3: Auswirkungen auf Menschenrechte beenden, vermeiden und mildern

Die Achtung der Menschenrechte ist ein integraler Bestandteil der Geschäftstätigkeit von TOMRA. TOMRAs Richtlinien fördern einen fairen Arbeitsplatz und ein positives Arbeitsumfeld. Sein Verhaltenskodex legt klare Verantwortlichkeiten in Bezug auf Menschenrechte fest. Mitarbeiter werden ermutigt, sich zu äußern und potenzielle Menschenrechtsverletzungen zu melden. Um dies zu erleichtern, wurden Whistleblowing-Kanäle eingerichtet. Wenn Sie Bedenken melden möchten, können Sie im Meldeportal von TOMRA einen Fall registrieren.

Schritt 4: Verfolgung der Umsetzung und Ergebnisse

TOMRA verfügt zu Überwachungszwecken über einen Verwaltungsratsausschuss zur unternehmerischen Nachhaltigkeit. Der Ausschuss unterstützt den Verwaltungsrat, indem er dessen Praktiken und Richtlinien in diesem Bereich überwacht und überprüft, u. a. durch regelmäßige Fortschrittsüberprüfungen. TOMRA ist dabei, weitere Mechanismen einzuführen, mit denen es seine menschenrechtlichen Auswirkungen sowie die Auswirkungen der Maßnahmen, die es zur Minderung von potenziellen und tatsächlichen negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte ergriffen hat, überprüfen kann.

Schritt 5: Kommunikation wie mit Auswirkungen umgegangen wird

TOMRA berichtet über seine Auswirkungen auf die Menschenrechte in seinem Jahresbericht sowie auf seiner Website. TOMRA beabsichtigt, einen getrennten Bericht über seine Auswirkungen auf die Menschenrechte zu veröffentlichen, um seinen Berichtspflichten gemäß dem norwegischen Transparenzgesetz nachzukommen.

Schritt 6: Beschwerdemechanismen und Abhilfemaßnahmen

TOMRA fördert Offenheit und Transparenz in all seinen Aktivitäten. Alle Mitarbeiter und Geschäftspartner werden ermutigt, Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder andere Richtlinien von TOMRA in seinem Whistleblowing-System zu melden. Die Meldung von Bedenken gibt TOMRA zudem die Möglichkeit, potenzielle und/oder tatsächliche Verstöße gegen seinen Kodex zu erkennen.

Wenn Sie Bedenken melden möchten, können Sie in unserem Meldeportal einen Fall registrieren. Alle Fälle werden an den Leiter Compliance am Hauptsitz von TOMRA in Asker, Norwegen, weitergeleitet. Bedenken oder Beschwerden können vertraulich und anonym gemeldet werden.

Auskunftsersuchen

Gemäß Abschnitt 6 des Transparenzgesetzes hat jede Person das Recht, von einem Unternehmen Auskunft darüber zu erhalten, wie dieses mit tatsächlichen oder potenziellen nachteiligen Auswirkungen entsprechend dem Gesetz umgeht. Dies umfasst sowohl allgemeine Informationen als auch Informationen in Bezug auf ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung, die vom Unternehmen angeboten wird.

Solche Anfragen können an Herrn Arnstein Fjeld, VP Leiter Compliance, unter [email protected] gerichtet werden.